Ab dem 1. Oktober 2024 wird in der Schweiz ein neues Gesetz über Tabakprodukte in Kraft treten.
Dies ändert sich für Sie wie folgt:

Ab dem 1. Oktober 2024 wird in der Schweiz ein neues Gesetz über Tabakprodukte (TabPG) in Kraft treten.Es wird auch für elektronische Zigaretten und deren Produkte mit und ohne Nikotin gelten.

Es werden neue Steuern und neue Vorschriften und Beschränkungen eingeführt.

Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, :

– Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, indem ihnen der Zugang zu elektronischen Zigaretten verwehrt wird und sie von der Werbung ferngehalten werden.

Die Gesundheit der Verbraucher bestmöglich zu schützen, indem der Verkauf von nur getesteten und validierten Produkten erlaubt wird.

Bessere Information und Warnung der Verbraucher durch Zugang zu detaillierten Produktinformationen in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Was sich ändern wird :

– Elektronische Einweg-Zigaretten mit/ohne Nikotin (Puffs), begrenzt auf maximal 2 ml E-Flüssigkeit (d.h. max. 600 Züge)

– Vorgefüllte Pod-Systeme (z. B. Phix, BO) mit Nikotin, begrenzt auf maximal 2 ml E-Flüssigkeit (d. h. max. 600 Züge)

Nur Nikotinbooster sind erlaubt, um Nikotin zu E-Flüssigkeiten hinzuzufügen (gilt nicht für vorgefüllte Pods).

– Steuer von CHF 1/ml E-Flüssigkeit auf elektronische Einwegzigaretten(Puffs mit oder ohne Nikotin).–> Oder CHF 2 pro 2 ml Einweg-E-Zigarette (Puff)

– Steuer von CHF 0,20/ml E-Flüssigkeit nur auf vorgefüllte Pods und 10 ml E-Flüssigkeit mit Vornikotin:–> Entweder CHF 2 pro 10 ml Flasche Liquid/Booster. –> Entweder CHF 0.30 pro vorgefüllte Kapsel (Phix/BO).–> KEINE STEUER AUF NIKOTINFREIE LIQUIDS

– Obligatorische Warnhinweise & Packungsbeilagen in Deutsch, Französisch und Italienisch auf den Verpackungen

Alterskontrolle (18 Jahre) in physischen und Online-Geschäften

Beschränkung der Werbung für elektronische Zigaretten, um Minderjährige zu schützen

Folgen für den Verbraucher :

– Die Auswahl an Nikotinstärken ist je nach E-Liquid eingeschränkt.

– Mögliche vorübergehende Reduzierung des Sortiments an e-Liquids, die in der Schweiz verkauft werden dürfen, bis die Hersteller ihre Produkte an die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Abfüllung und Verpackung angepasst haben.

– Von der Besteuerung betroffene Preise für nikotinhaltige E-Liquids (aber immer noch attraktiver als die Kosten für traditionelle Zigaretten!)

Das gesamte Team von Chez Smoke arbeitet bereits seit mehreren Monaten intensiv mit seinen Lieferanten zusammen, um Produkte anzubieten, die den neuen Standards entsprechen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Kunden zu minimieren, insbesondere in Bezug auf Preise und Sortiment.

Wir laden Sie ein, uns im Geschäft oder online zu besuchen, um bis zum Ende des Monats von steuerfreien Preisen zu profitieren. Zögern Sie nicht, sich einen Vorrat anzulegen, denn eine gut gelagerte nikotinhaltige e-Liquid kann bis zu einem Jahr aufbewahrt werden!

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Umstellung zu helfen, damit Sie weiterhin unter den besten Bedingungen mit dem Rauchen aufhören können!

Bis zum nächsten Mal,Ihr Chez Smoke Team